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VORGESEHENES VERBOT VON FLUORHALTIGEN SCHAUMLÖSCHMITTEL

 

Die Grenzwerte für fluorhaltige Zusätze in Schaumlöschmitteln wurden in den letzten Jahren minimiert. Da Fluorsubstanzen allerdings in Verdacht stehen, krebserregend und nur schwer biologisch abbaubar zu sein, soll künftig komplett auf Fluorverbindungen in Löschmitteln verzichtet werden. Deutschland hat dazu einen Vorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, wonach bis zum Jahr 2025 alle Fluorsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden sollen. Wann genau die neuen Vorgaben greifen, ist noch unklar. Da Feuerlöscher eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren erreichen können, sprechen wir zwei Empfehlungen aus, wie Sie Ihr Unternehmen schon jetzt auf diese Umstellung vorbereiten können:

BEI NEUKAUF ODER AUSTAUSCH - ALTERNATIVE LÖSCHMITTEL IN BETRACHT ZIEHEN KONKRET AUF DIE BRANDKLASSE BEZOGEN

Da fluorhaltige Schaumlöschmittel in der Vergangenheit nicht in der Kritik standen und bei einem Löscheinsatz deutlich geringere Verschmutzungen als Pulverlöschmittel hinterlassen, wurden sie häufig aufgrund der breiteren Abdeckung (Brandklassen A + B) in Innenbereichen eingesetzt. In vielen Arbeitsstätten, wie Büros oder Verkaufsräumen, sind die Brandrisiken häufig nur der Brandklasse A zuzuordnen. Bei normaler Brandgefährdung sind hier in der Regel Feuerlöscher mit einer Effektiv-Salzlösung hervorragend geeignet. Diese erreichen im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung. Decken Sie bei Neuanschaffungen von Feuerlöschern oder beim Ersatz defekter oder veralteter Geräte gezielt die vorhandenen bzw. definierten Brandrisiken ab (s. Tabelle):

FLUORFREI

WENN SCHAUM, DANN 100% FLUORFREI

Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu beschaffen, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder ausgetauscht oder umgerüstet werden – z. B. den HEIMLICH S 6 He-4 fluorfrei (9 Löschmitteleinheiten, 27A/144B) oder den
HEIMLICH S 9 He-4 fluorfrei (10 Löschmitteleinheiten, 34A/183B). Beide Geräte sind auch ohne Fluor höchst effizient, leistungsstark und nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar. Mit diesen Geräten sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet.

WAS PASSIERT MIT IHREN BESTANDSFEUERLÖSCHERN, WENN DAS VERBOT IN KRAFT TRITT?

Brandschutz Heimlich GmbH erarbeitet für Sie Lösungen, um bereits eingesetzte fluorhaltige Heimlich-Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umzurüsten – sofern die Behälter weiter genutzt werden dürfen. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es jedoch nicht geben können, u. a. aufgrund der technischen Unterschiede bei den verschiedenen Feuerlöscherarten. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor der Umrüstung und die sich ggf. verändernde Brandklasseneignung berücksichtigt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Umstellung auf ein ökologisches Löschkonzept im Bereich Ihrer tragbaren Feuerlöscher. Sprechen Sie uns an!